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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH für die Veranstaltung Plage Noire im Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Ticketerwerb // FKP Scorpio-Veranstaltungen im Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand)


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH („FKP Scorpio“, „wir“, „uns“) regeln sowohl den Erwerb von Tickets von FKP Scorpio (Teil A) als auch die Bedingungen, die für Veranstaltungen im Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand gelten, die FKP Scorpio allein oder zusammen mit anderen Veranstalterinnen organisiert und durchführt (kurz: „veranstaltet“) (Teil B).


Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets zu einer Veranstaltung wird die Anwendbarkeit dieser AGB akzeptiert.
Für Unterkunftstickets, die unabhängig von oder zu einem Festivalpass erworben werden, gilt ergänzend Teil C dieser AGB.


Zur Bezeichnung von Kundinnen und Kunden, Veranstalterinnen und Veranstaltern sowie anderen Personen wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit grundsätzlich die weibliche Form („Kundin“, „Veranstalterin“, „Verbraucherinnen“ etc.) oder die Pluralform („Gäste“, etc.) verwendet. Diese Bezeichnungen beziehen sich jeweils auf Personen allen Geschlechts bzw. die Singularform.


Teil A    Ticketerwerb / Dazugehörige Beförderungsleistungen


Mit der Bestellung von Tickets beauftragt die Kundin FKP Scorpio mit der Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich Versand.


FKP Scorpio vertreibt Tickets im Auftrag der jeweiligen Veranstalterin als Vermittlerin oder als Kommissionärin, es sei denn, sie ist im Einzelfall ausdrücklich selbst als (Mit-) Veranstalterin ausgewiesen. In diesem Fall vertreibt sie die Tickets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.


Soweit FKP Scorpio Tickets im Auftrag der jeweiligen Veranstalterin als Vermittlerin oder Kommissionärin vertreibt, ist sie nicht selbst Veranstalterin der angebotenen Veranstaltungen. Diese werden durch die jeweilige Veranstalterin durchgeführt, die auch Ausstellerin der Tickets ist. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen der Kundin und der jeweiligen Veranstalterin zustande. Möglicherweise gelten für diese rechtlichen Beziehungen eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen der jeweiligen Veranstalterin.


Ist FKP Scorpio selbst (Mit-) Veranstalterin, gilt für die Veranstaltung Teil B dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das gilt auch für über andere Ticketplattformen, Vorverkaufsstellen oder Vertriebspartnerinnen erworbene Tickets für von FKP Scorpio (mit-) organisierte und (mit-) durchgeführte Veranstaltungen. In diesem Fall finden ggf. zusätzlich Geschäftsbedingungen der Ticketplattformen, Vorverkaufsstellen oder Vertriebspartnerinnen Anwendung.
Sofern mit den erworbenen Tickets das Recht erworben wird, Beförderungsleistungen Dritter (z.B. Verkehrsverbünde) zu nutzen, gelten für diese Beförderungsleistungen die Geschäftsbedingungen der Dritten. Wir bitten Kundinnen, sich bezüglich der Beförderungsleistungen mit den Geschäftsbedingungen der Dritten vertraut zu machen. Etwaige Ansprüche bezüglich der Beförderungsleistungen sind gegenüber diesen Dritten geltend zu machen.


Themenübersicht Teil A


1.    Geltungsbereich
2.    Vertragsabschluss, Stornierung
3.    Preisbestandteile und Zahlungsmodalitäten
4.    Kein Widerrufsrecht für Ticketkäufe
5.    Upgrades und Umtausch
6.    Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht beim Rechnungskauf
7.    Haftungsbeschränkung, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen
8.    Verbot des gewerblichen Weiterverkaufs von Tickets
9.    Verbot der Verwendung von Tickets für Gewinnspiele/Verlosungen
10.    Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, außergerichtliche Streitbeilegung


1.    Geltungsbereich

Für sämtliche Verträge und erteilte Aufträge über den Erwerb von Tickets für Veranstaltungen gelten im Verhältnis zu FKP Scorpio ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


2.    Vertragsabschluss, Stornierung

2.1.    Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht von der Kundin aus, indem sie auf das Feld „Jetzt kaufen“ klickt. Der Vertrag über den Ticketerwerb kommt erst und ausschließlich mit der Annahme durch FKP Scorpio in Form der Übersendung der Transaktionsnummer per E-Mail an die Kundin zustande.

2.2.    Die Kundin hat ihre Sendung nach Erhalt umgehend auf Vollständigkeit zu prüfen. Reklamationen werden nur angenommen, wenn sie bis maximal sieben Kalendertage nach Erhalt der Sendung oder, wenn dies früher ist, maximal zehn Kalendertage nach Versand der Sendung angenommen werden. Für die Richtigkeit, der im von FKP Scorpio genutzten Ticketshop enthaltenen Informationen Daten wird – sofern es um Veranstaltungen geht, deren (Mit-) Veranstalterin nicht FKP Scorpio ist – keine Gewähr übernommen.

2.3.    FKP Scorpio ist berechtigt, eine Bestellung, für die bereits eine Transaktionsnummer übermittelt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn die Kundin gegen von der jeweiligen Veranstalterin oder von FKP Scorpio aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kundin, Verstoß gegen die auf dem Ticket aufgedruckten Bedingungen, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.). Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.

2.4.    Auf das vorgenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.

2.5.    Im Falle von Absage, Abbruch, Unterbrechung, Verlegung, oder sonstiger Art der Nichtdurchführung einer Veranstaltung richten sich die Ansprüche der Kundin allein nach der Vertragsbeziehung zu der jeweiligen Veranstalterin. Hat FKP Scorpio die Tickets selbst als (Mit-) Veranstalterin vertrieben, richten sich die Ansprüche der Kundin insoweit nach Teil B Ziff. 1.1 dieser AGB.

 

3.    Preisbestandteile und Zahlungsmodalitäten

3.1.    Die Zahlung ist je nach Veranstaltung und Bestellmodalität per Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express), SEPA-Lastschriftverfahren, PayPal oder giropay möglich. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im von FKP Scorpio mitgeteilten Preis enthalten. Die Zahlungsabwicklung für VISA und MasterCard er-folgt über die CTS Eventim AG & Co. KGaA, Contrescarpe 75a, 28195 Bremen.

Hinweis zur Datenübermittlung bei Kreditkartentransaktionen mit Nutzung von 3D-Secure: Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie „PSD2“) und/oder zum Schutz vor betrügerischer Verwendung von Kreditkartendaten kann das sog. 3D-Secure-Verfahren eingesetzt werden. Dabei werden Browserdaten, Kreditkartendaten, Adressdaten (Rechnungsadresse, E-Mail-Adresse), sowie der Transaktionsbetrag mit Währung über die Kreditkartenorganisationen an das kartenausgebende Institut übermittelt. Diese Daten werden vom kartenausgebenden Institut dazu verwendet, das Betrugsrisiko der Transaktion zu ermitteln; in Abhängigkeit von Betrag und Prüfungsergebnis des Kreditinstituts kann eine zusätzliche Freigabe der Kreditkartentransaktion z.B. via TAN oder App erforderlich sein.

3.2.    Im Falle einer Internetbestellung werden Service- und Versandkosten erhoben, die je nach Veranstaltung variieren können. Diese Gebühren werden der Kundin bei der Bestellung im Warenkorb angezeigt. Weitere Kosten entstehen nur, wenn und soweit die Kundin Zusatzleistungen bestellt, wie z.B. eine Geschenkverpackung; diese werden zusätzlich ausgewiesen und in Rechnung gestellt.

3.3.    Soweit FKP Scorpio die Tickets im Auftrag einer anderen Veranstalterin als Vermittlerin oder Kommissionärin vertreibt, kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen der Kundin und der jeweiligen Veranstalterin zustande. Sofern die Kundin Ansprüche auf Rückerstattung geleisteter Zahlungen haben sollte, kann sie sich daher hiermit allein an die jeweilige Veranstalterin halten. Service- und Versandgebühren verbleiben bei FKP Scorpio, da es sich um den Ausgleich für Leistungen bzw. Aufwendungen handelt, die erbracht worden sind, auch wenn der Ticketpreis zurückerstattet wird.


4.    Kein Widerrufsrecht für Ticketkäufe

Ein Widerrufsrecht für Verbraucherinnen besteht nicht für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigung, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).

Die Bestellung von Tickets ist eine auf einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigung Erklärung, für die ein spezifischer Termin/Zeitraum vorgesehen ist. Für Festival- und Konzerttickets besteht kein Widerrufsrecht; dies schließt sämtliche Arten von Tickets, u.a. Tickets für Konzerte, Tagespässe für Festivals, und Festivalpässe inkl. Camping-/ Wohnmobilstellplätzen ein.
Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch FKP Scorpio bindend und verpflichtet Bezahlung der bestellten Tickets.


5.    Upgrades und Umtausch

5.1.    Ein Upgrade eines bereits gekauften und durch die Kundin bezahlten Tickets von einer Ticketkategorie in eine höherwertige Ticketkategorie ist nur möglich, wenn die höherwertige Ticketkategorie noch nicht ausverkauft ist. Die Anfrage eines Upgrades muss schriftlichen erfolgen und durch FKP Scorpio bestätigt werden. Es wird neben dem rechnerischen Aufpreis in Höhe der Differenz der beiden Tickets eine Bearbeitungsgebühr von € 10,- (inkl. MwSt.) fällig.

5.2.    FKP Scorpio ist nicht verpflichtet, bereits gekaufte und durch die Kundin bezahlte Tickets in ein anderes Ticket der gleichwertigen Ticketkategorie umzutauschen. Die Anfrage eines Umtauschs muss schriftlich erfolgen und von FKP Scorpio bestätigt werden. Im Falle eines Umtauschs fällt eine Bear-beitungsgebühr von € 10,00 (inkl. MwSt.) an.


6.    Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht beim Rechnungskauf

6.1.    Ist die Kundin Verbraucherin, behält sich FKP Scorpio das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Bei personalisierten Tickets steht die Übertragung des sich aus den Tickets ergebenden Anspruchs unter der Bedingung der vollständigen Zahlung des Rech-nungsbetrags. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.

6.2.    Ist die Kundin nicht Verbraucherin, sondern Unternehmerin, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so behält sich FKP Scorpio das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit der Kundin vor. Bei personalisierten Tickets gilt die Übertragung des sich aus dem Ticket ergebenden Anspruchs unter der Bedingung des Ausgleichs einer noch offenen Forderung aus der Geschäftsverbindung mit der Kundin. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar. Unternehmerin ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

6.3.    Ein Recht zur Aufrechnung und/oder zur Zurückbehaltung steht der Kundin nur zu mit Ansprüchen und/oder Rechten, die rechtskräftig festgestellt oder von FKP Scorpio unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem hat die Kundin ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit ihr Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6.4.    Befindet sich die Kundin gegenüber FKP Scorpio mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.

6.5.    Soweit Forderungen von FKP Scorpio gegenüber der Kundin nicht nur vorübergehend zu mehr als 110% besichert sind, wird FKP Scorpio auf Verlangen der Kundin bis zur vorstehenden Grenze Sicherungsrechte freigeben.


7.    Haftungsbeschränkung, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen

7.1.    FKP Scorpio haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.2.    Des Weiteren haftet FKP Scorpio, sofern und soweit sie eine Garantie abgegeben hat und diese Garantie verletzt wird.

7.3.    Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet FKP Scorpio – sofern nicht bereits eine Haftung gemäß Ziff. 7.1 oder 7.2 besteht – nur beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung Voraussetzung für die Durchführung des Vertrages sind und auf deren Erfüllung die Kundin regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf.

7.4.    Sofern und soweit eine Haftung von FKP Scorpio nicht gemäß einer der drei vorstehenden Ziffern gegeben ist, ist die Haftung von FKP Scorpio in Fällen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

7.5.    Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen / -ausschlüsse dieser Ziffer 7. gelten auch für die Haftung von FKP Scorpio für ihre Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfinnen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfinnen von FKP Scorpio. Sie gelten auch für die Haftung von etwaigen Mit-Veranstalterinnen.


8.    Verbot des gewerblichen Weiterverkaufs von Tickets

Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als zu dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit und FKP Scorpio ist zum Einzug dieser Eintrittskarte ohne Erstattung des Eintrittspreises berechtigt.


9.    Verbot der Verwendung von Tickets für Gewinnspiele/Verlosungen

Die Kundin darf Tickets für Gewinnspiele/Verlosungen nur mit Zustimmung von FKP Scorpio verwenden. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit und FKP Scorpio ist zum Einzug dieser Eintrittskarte ohne Erstattung des Eintrittspreises berechtigt. Für jeden Fall des Verstoßes kann FKP Scorpio außerdem nach billigem Ermessen eine angemessene, von der Kundin zu entrichtende und im Streitfall vom zuständigen Gericht auch der Höhe nach auf ihre Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe festsetzen. Im Falle eines Dauerverstoßes kann eine Vertragsstrafe wiederholt festgesetzt werden. Sonstige Ansprüche von FKP Scorpio bleiben unberührt, die Vertragsstrafe ist jedoch auf einen etwaigen korrespondierenden Schadensersatzanspruch anzurechnen.


10.    Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, außergerichtliche Streitbeilegung

10.1.    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucherinnen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, jedoch stets auf den Schutz der Bestimmungen berufen, von denen nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf; dies gilt nicht, soweit ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen geschlossen wird, nach dem die den Verbraucherinnen geschuldeten Dienstleistungen ausschließlich im Inland erbracht werden müssen.

10.2.    Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Hamburg, sofern die Kundin Unternehmerin, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10.3.    Ist die Kundin Unternehmerin, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Wohnsitz (z.B. Hauptsitz, Hauptverwaltung, Hauptniederlassung etc.) in Deutschland, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Hamburg. Soweit die Kundin ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hat und keine Verbraucherin ist, ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für derartige (sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende) Streitigkeiten ebenfalls Hamburg. Darüber hinaus ist Hamburg auch für alle anderen Fälle derartiger Streitigkeiten, in denen die Kundin ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hat, ausschließlicher Gerichtsstand. Jedoch sind die vorstehenden Gerichtsstände nur insoweit ausschließlich, als nicht gesetzlich zwingend ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. FKP Scorpio ist im Übrigen berechtigt, die Kundin in jedem Fall auch an deren allgemeinen Gerichtsstand oder an einem anderen national oder international gegebenen Gerichtsstand zu verklagen.

10.4.    Verbraucherinnen, d.h. natürlichen Personen, die Tickets zu Zwecken erwerben, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, werden auf Folgendes hingewiesen:

•    Die Europäische Kommission stellt seit dem 15. Februar 2016 hier eine Plattform zur Onlinestreitbeilegung bereit. Die E-Mail-Adresse von FKP Scorpio lautet: info@fkpscorpio.com
•    Sofern die Kundin Tickets nicht über das Internet erworben haben, weist FKP Scorpio darauf hin, dass sie an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren in Auseinandersetzungen mit Verbraucherinnen nicht teilnimmt.

Teil B    Durchführung und Besuch von FKP Scorpio-Veranstaltungen im Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand


Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Durchführung und den Besuch von Veranstaltungen im Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand, bei denen FKP Scorpio (Mit-) Veranstalterin ist (kurz „FKP Scorpio-Veranstaltungen“). 

Es gelten die Allgemeinen Bestimmungen (1.) und die Bedingungen zu Maßnahmen in Bezug auf die COVID-19-Pandemie und ähnlich ansteckende Krankheiten (2.). Zusätzlich gelten die Haus- und Parkordnung der Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG.

Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets für eine FKP Scorpio-Veranstaltung akzeptiert die Kundin die Bedingungen dieses Teil B.


Themenübersicht Teil B


1.    Allgemeine Bestimmungen für FKP Scorpio-Veranstaltungen
2.    Maßnahmen in Bezug auf die COVID-19-Pandemie und ähnlich ansteckende Krankheiten

 

1.    Allgemeine Bestimmungen für FKP Scorpio-Veranstaltungen

1.1.    Absage / Abbruch / Unterbrechung / Verlegung

1.1.1.    Veranstaltungen können – auch nachdem sie begonnen haben – abgesagt, abgebrochen, unterbrochen oder verlegt werden. Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Ihrer Anreise zu einer Veranstaltung auf unserer Internetseite, ob die Veranstaltung wie geplant stattfindet.

1.1.2.    Unsere Haftung bei Absage, Abbruch, Unterbrechung, Verlegung oder sonstigen wesentlichen Änderungen (s. zur Definition die nachfolgende Ziffer 1.1.3.) von FKP Scorpio-Veranstaltungen beschränkt sich dem Umfang nach auf die Erstattung des auf dem Ticket aufgedruckten Preises. Persönliche Arrangements, die die Ticketinhaberin bzw. Gäste einschließlich Anreise zur Veranstaltung und Unterbringung anlässlich der Veranstaltung getroffen hat (es sei denn, es geht um eine Unterbringung auf dem Festivalgelände), erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr der Kundin; wir erstatten keine hierfür getätigten Aufwendungen. Für die Beschränkung des Erstattungsumfangs nach dieser Ziffer gelten die Einschränkungen nach Teil A Ziff. 7 entsprechend.

1.1.3.    Eine sonstige wesentliche Änderung liegt vor, wenn die Änderung die jeweilige Veranstaltung zu einem wesensmäßig anderen Event macht, als eine Erwerberin eines Tickets für die jeweilige Veranstaltung vernünftigerweise erwarten darf. Eine Änderung der und die ersatzlose Streichung einzelner Künstlerinnen im bzw. aus dem Line-Up eines Musikfestivals stellen keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar; das gilt auch für sog. „Headliner“.

1.1.4.    Wird eine FKP Scorpio-Veranstaltung auf Grund von höherer Gewalt (wie in der nachfolgenden Ziffer 1.1.5 definiert) abgesagt oder verschoben, behalten die Tickets ihre Gültigkeit; die Ticketinhaberin ist berechtigt, mit dem Ticket die verschobene bzw. nächstfolgende Ausgabe der jeweiligen FKP Scorpio-Veranstaltung – insb. die nächstfolgende Ausgabe eines FKP Scorpio-Festivals – (eine nächstfolgende Ausgabe nachfolgend „Folgeveranstaltung“) zu besuchen. Die Folgeveranstaltung findet in der Regel zur gleichen Zeit im Folgejahr statt. FKP Scorpio wird den genauen Termin für die Folgeveranstaltung umgehend, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der Absage oder der Verschiebung der Veranstaltung auf der Internetseite von FKP Scorpio und/oder des jeweiligen Festivals bekanntgeben; dieser Termin darf maximal 13 Monate nach dem Ende des abgesagten bzw. verschobenen Festivals liegen.

Die Ticketinhaberin kann jedoch die Erstattung des auf dem Ticket abgedruckten Preises verlangen, wenn ihr der Besuch der Folgeveranstaltung unzumutbar ist. Eine Unzumutbarkeit liegt insbesondere vor, wenn die Ticketinhaberin im Zeitpunkt der Bekanntgabe des genauen Termins für die Folgeveranstaltung für diesen Termin bereits 

•    eine Urlaubsreise oder Tickets für ein Konzert, Festival, eine Sportveranstaltung oder eine vergleichbare Veranstaltung hatte, oder
•    eine nicht verschiebbare Dienstreise verbindlich geplant ist oder die Ticketinhaberin eine andere nicht verschiebbare Verpflichtung aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis (etwa Bereitschaftsdienst) hat,
oder
•    wenn der Termin der Folgeveranstaltung mit einer Geburtstags-, Hochzeits-, Jubiläumsfeier der Ticketinhaberin selbst oder ihrer nahen Angehörigen (Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Enkel) zusammenfällt.

 

Ferner liegt eine Unzumutbarkeit vor, wenn bis spätestens drei Monate vor der Folgetermin bei der Ticketinhaberin die folgenden oder vergleichbare persönliche Umstände eintreten, die ihr den Besuch der Folgeveranstaltung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit unzumutbar machen werden:

•    Krankheit oder sonstige gesundheitliche Beeinträchtigung,
•    Operation, Kur- oder Klinikaufenthalt, Rehabilitationsmaßnahme oder eine vergleichbare Maßnahme zur Wiederherstellung oder Förderung der Gesundheit,
•    Verpflichtung zur Pflege naher Angehöriger (Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Enkel).

Die Ticketinhaberin hat in allen Fällen die Unzumutbarkeit spätestens drei Monate vor dem Beginn der Folgeveranstaltung geltend zu machen, um FKP Scorpio einen anderweitigen Verkauf des Tickets zu ermöglichen. Die Umstände, die zur Unzumutbarkeit führen, sind, soweit möglich und zumutbar, glaubhaft zu machen, z.B. durch Kopien von Reiseunterlagen. Soweit ein (körperliches) Originalticket ausgegeben worden ist, erfolgt eine Erstattung nur gegen Vorlage des Originaltickets.

1.1.5.    Höhere Gewalt liegt vor, wenn es sich um ein Ereignis handelt, das außerhalb des Einflussbereiches von FKP Scorpio liegt. Beispielsweise liegt höhere Gewalt vor bei Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Terrorakten, politischen Unruhen und/oder Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen und/oder Kernenergie. Höhere Gewalt liegt auch vor im Falle von Pandemien, Epidemien, Seuchen oder ähnlichen Krankheitsgefahren und/oder im Falle von Naturkatastrophen (Unwetter, Wirbelstürme, Erdbeben oder Überschwemmungen etc.) oder hierauf beruhenden Folgewirkungen. Ferner liegt höhere Gewalt insbesondere vor, wenn es zu nicht von FKP Scorpio zu vertretenden staatlichen, behördlichen oder sonst öffentlich-rechtlichen Eingriffen und Maßnahmen wie Anordnungen, Allgemeinverfügungen etc. kommt, die der Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen und die im Zeitpunkt des Verkaufes des Tickets nicht bereits mit Wirkung für den Veranstaltungstermin bestanden. Von höherer Gewalt ist sowohl dann auszugehen, wenn ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist, als auch wenn ein solches Ereignis nach vernünftiger Einschätzung in Bezug auf den Veranstaltungszeitpunkt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Die Beurteilung, ob ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist bzw. bevorsteht, trifft FKP Scorpio unter Berücksichtigung einer angemessenen Prüfungs- und Überlegungsfrist unverzüglich nach Bekanntwerden des Ereignisses nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der Ticketinhaberinnen.

1.1.6.    Wird eine FKP Scorpio-Veranstaltung aufgrund der Covid-19-Pandemie oder ähnlich ansteckender Krankheiten abgesagt, ohne dass die Absage von FKP Scorpio zu vertreten ist, wird FKP Scorpio die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. In diesem Falle behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Es gelten die Bestimmungen der vorstehenden Ziffer 1.1.1. bis 1.1.5.

1.1.7.    Muss nach dem Beginn des Kartenverkaufs für eine FKP Scorpio-Veranstaltung die maximale Besucherinnenzahl im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie oder eine ähnlich ansteckende Krankheit beschränkt werden und übersteigt die verkaufte Anzahl an Tickets die dann zulässige Besucherinnenzahl, ist FKP Scorpio berechtigt, Tickets im erforderlichen Umfang zu stornieren. Gleiches gilt für Tickets, die zu dem Besuch besonderer Bereiche (z.B. Backstage-Bereich) berechtigen. Darüber hinaus ist FKP Scorpio in diesem Falle berechtigt, im erforderlichen Umfang Sitzplätze innerhalb derselben Preiskategorie neu zu verteilen, um z.B. notwendige Abstände zwischen den Besucherinnen einzuhalten, oder – ohne Aufpreis – der Besucherin einen Sitzplatz einer höheren Preiskategorie zuzuweisen oder Steh- in Sitzplätze (oder umgekehrt) umzuwandeln.

Bei Zuweisung von Sitzplätzen einer niedrigeren Preiskategorie oder Umwandlung von Sitzplätzen in Stehplätze erstattet FKP Scorpio die jeweilige Preisdifferenz; die Besucherin ist in diesem Falle innerhalb einer von FKP Scorpio angemessen zu setzenden Frist nach Zugang der Mitteilung über diese Zuweisung bzw. Umwandlung zu einem Rücktritt vom Vertrag berechtigt, worauf FKP Scorpio in der Mitteilung ausdrücklich hinweisen wird.
FKP Scorpio wird mittels eines angemessenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens bestimmten, welche Tickets storniert oder umgewandelt werden und wie eine ggf. vorzunehmende Neuverteilung von Tickets erfolgt.

1.1.8.    Für stornierte Tickets erhält die Besucherin den auf dem Ticket aufgedruckten Preis erstattet oder, nach Wahl von FKP Scorpio, einen entsprechenden Wertgutschein, wenn Veranstalterinnen aufgrund Gesetzes für diesen Fall zu einer Ausgabe von Gutscheinen berechtigt ist. Weitergehende Ansprüche auf Entschädigung oder Aufwendungsersatz (z.B. in Bezug auf Stornokosten für Anreise oder Hotelbuchungen) bestehen nicht. Es gelten im Übrigen die Haftungsausschlüsse und -begrenzungen in Teil A Ziff. 7.

1.1.9.    Etwaige weitergehende gesetzliche Rechte von FKP Scorpio (wie z.B. aufgrund eines Gesetzes zur Abmilderung von Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht) bleiben in jedem Falle unberührt und gelten fort.

 

1.2.    Haftung von FKP Scorpio und etwaigen Mit-Veranstalterinnen

Die vertragliche und gesetzliche Haftung von FKP Scorpio für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, es geht um

•    Schäden, die FKP Scorpio vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;
•    Fällen von (leichter oder einfacher) Fahrlässigkeit von FKP Scorpio für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen; sowie 
•    die leichte oder einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch FKP Scorpio; dies sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Ticketinhaberinnen/Gäste regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen.

In Fällen leichter oder einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von FKP Scorpio – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für FKP Scorpio bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung von FKP Scorpio für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich der Gäste zuzurechnen sind. 

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung von FKP Scorpio für ihre Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfinnen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfinnen von FKP Scorpio. Sie gelten auch für die Haftung von eventuellen Mit-Veranstalterinnen.

 

1.3.    Kameras, Aufnahmegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungen

Bei FKP Scorpio-Veranstaltungen sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen; bei FKP Scorpio-Festivals gilt dies für die Veranstaltungsflächen. Nicht erlaubt ist das Mitführen von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art, von Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräten aller Art, wie Tonbandgeräten, MP3-Rekordern und Diktiergeräten. FKP Scorpio ist berechtigt, Gästen den Zutritt zur jeweiligen Veranstaltungsstätte zu verweigern, sofern sie nicht bereit sind, die Geräte an einem Einlassbereich abzugeben. FKP Scorpio ist nicht verpflichtet, abgegebene Gegenstände zu verwahren. Gäste können die Gegenstände entweder in den Schließfächern im Eingangsbereich oder in ihren Kfz deponieren. FKP Scorpio übernimmt keine Gewähr dafür, dass an einem Einlassbereich Schließfächer zur Verfügung stehen oder dafür, dass vorhandene Schließfächer frei sind. Für die Nutzung etwaig vorhandener Schließfächer ist ein Entgelt zu zahlen. Ansprüche gegen FKP Scorpio wegen einer unbefugten Entwendung der Geräte aus den Schließfächern sind ausgeschlossen, sofern FKP Scorpio nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltung liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich bei FKP Scorpio. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FKP Scorpio entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet.


1.4.    Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen

FKP Scorpio wird Veranstaltungen filmen, livestreamen, fotografieren und Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anfertigen. Diese Aufnahmen können jeweils das Publikum einschließen. Mit dem Betreten der Veranstaltungsstätte – bei FKP Scorpio-Festivals umfasst dies das Festivalgelände – willigen Gäste unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung ihres Bildnisses und ihrer Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild- und/oder Tonaufnahmen, die von FKP Scorpio im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie in deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet), ein. Das bedeutet insbesondere, dass Gäste FKP Scorpio das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumen, unentgeltlich Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Gastes in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung einzelner Gäste aufzuzeichnen und in Medien ihrer Wahl zu jeglichen kommerziellen und nichtkommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten. Dies umfasst das Recht, dieses Recht an Dritte wie z.B. Beauftragte und Lizenznehmerinnen weiterzugeben.


1.5.    Ausschluss von Gästen

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn Gäste in der Veranstaltungsstätte – bei FKP Scorpio-Festivals umfasst dies das Festivalgelände – Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Handel mit Betäubungsmitteln) begehen oder Feuerwerkskörper abbrennen, ist FKP Scorpio berechtigt, sie umgehend von der Veranstaltung auszuschließen. Macht FKP Scorpio Gebrauch von diesem Ausschlussrecht, so verliert die Eintrittskarte bzw. das Festivalbändchen die Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen.

 

1.6.    Hörschäden

FKP Scorpio haftet für Hörschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wenn eine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt wurde. Gäste sollten eine unmittelbare Nähe zu Lautsprecherboxen vermeiden; entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe zu Lautsprecherboxen oder jenseits von Absperrungen erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. In jedem Fall wird der Gebrauch von Ohrstöpseln insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend empfohlen.


1.7.    (Wieder-) Betreten eines Festivalgeländes

Beim erstmaligen Betreten des Festivalgeländes werden die Tickets komplett entwertet und den Gästen wird ein Armband mit befestigtem Verschluss („Festivalbändchen") angelegt. Beim Wiederbetreten des Festivalgeländes ist das unbeschädigte Festivalbändchen mit Originalverschluss vorzuzeigen; ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.


1.8.    Rauchverbot

Es gilt auf dem gesamten Gelände der Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG Rauchverbot. Hiervon ausgenommene Bereiche sind vor Ort gekennzeichnet.

 

1.9.    Sicherheitskontrollen

Beim Einlass auf das Festivalgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den von FKP Scorpio eingesetzten Sicherheits- bzw. Ordnungsdienst statt. Bestimmte Gegenstände (z.B. Waffen, Drogen etc.) dürfen nicht mit auf Festivalgelände gebracht und dort nicht mit sich geführt werden. Eine jeweils aktuelle Liste der verbotenen Gegenstände ist auf der Internetseite des jeweiligen Festivals einsehbar. Ein Verstoß gegen das Verbot des Mitführens eines oder mehrerer dieser Gegenstände kann dazu führen, dass FKP Scorpio den Zutritt zum Festivalgelände verweigert, sofern Gäste nicht bereit sind, den oder die Gegenstände an der Einlasskontrolle zum Festivalgelände abzugeben und sich – ggf. konkludent durch die Abgabe der verbotenen Gegenstände – damit bereitzuerklären, dass die Gegenstände entsorgt werden. FKP Scorpio ist nicht verpflichtet, abgegebene Gegenstände zu verwahren; es besteht keine Ansprüche für die Entsorgung abgegebener verbotener Gegenstände.

Der Ordnungsdienst ist berechtigt, auf dem gesamten Festivalgelände bei begründetem Verdacht Gäste auf das Mitführen unerlaubter Gegenstände anzusprechen, sie hierzu zu befragen, und wenn die Gäste den begründeten Verdacht nicht ausräumen können, auf unerlaubte Gegenstände zu durchsuchen.


1.10.    Zutrittsberechtigung

Die Regelungen für den Zutritt von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre finden sich auf der Internetseite des jeweiligen Festivals.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

Verstoßen Gäste in erheblicher Weise gegen die Vorgaben dieser Allgemeinen Bestimmungen oder der Hausordnung, so steht es FKP Scorpio frei, sie dauerhaft von dem Betreten des Festivalgeländes auszuschließen. Es erfolgt keine Erstattung des Eintrittspreises.


1.11.    Verlust des Festivalbändchens

Bei Verlust des Festivalbändchens, den FKP Scorpio nicht zu vertreten hat, erfolgt kein Ersatz und keine Erstattung des Eintrittspreises.


1.12.    Anreise der Gäste, Parken

Gäste sind für ihre Anreise zu einer Veranstaltung selbst verantwortlich und parken ihre Kfz auf eigene Gefahr. Kfz dürfen nur auf als solche ausgewiesenen Parkflächen oder -plätzen abgestellt werden; diese können gebührenpflichtig sein. Wildes Parken ist untersagt und wird zur Anzeige gebracht. 


1.13.    Zutrittsbeschränkungen

Der Zutritt zu Bereichen eines Festivalgeländes mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Gästekapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist FKP Scorpio eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf (teilweise) Rückerstattung des Ticketpreises begründet.


1.14.    Aushänge / Anweisungen

Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungsdienstes vor Ort sowie aktuelle Hinweise auf der offiziellen Internetseite von FKP Scorpio und der jeweiligen Veranstaltung.


1.15.    Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, außergerichtliche Streitbeilegung

1.15.1.    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucherinnen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, jedoch stets auf den Schutz der Bestimmungen berufen, von denen nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf; dies gilt nicht, soweit ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen geschlossen wird, nach dem die den Verbraucherinnen geschuldeten Dienstleistungen ausschließlich im Inland erbracht werden müssen.

1.15.2.    Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Hamburg, sofern die Kundin Unternehmerin, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.15.3.    Ist die Kundin Unternehmerin, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Wohnsitz (z.B. Hauptsitz, Hauptverwaltung, Hauptniederlassung etc.) in Deutschland, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Hamburg. Sofern die Kundin ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hat und keine Verbraucherin ist, ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für derartige (sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende) Streitigkeiten ebenfalls Hamburg. Darüber hinaus ist Hamburg auch für alle anderen Fälle derartiger Streitigkeiten, in denen die Kundin ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hat, ausschließlicher Gerichtsstand. Jedoch sind die vorstehenden Gerichtsstände nur insoweit ausschließlich, als nicht gesetzlich zwingend ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. FKP Scorpio ist im Übrigen berechtigt, Kundinnen in jedem Fall auch an deren allgemeinen Gerichtsstand oder an einem anderen national oder international gegebenen Gerichtsstand zu verklagen. 

1.15.4.    Verbraucherinnen, d.h. natürliche Personen, die Tickets zu Zwecken erwerben, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, werden auf Folgendes hingewiesen:

•    Die Europäische Kommission stellt ab seit dem 15. Februar 2016 hier eine Plattform zur Onlinestreitbeilegung bereit. Die E-Mail-Adresse von FKP Scorpio lautet: info@fkpscorpio.com
•    Sofern die Kundin Tickets nicht über das Internet erworben haben, weist FKP Scorpio darauf hin, dass sie an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren in Auseinandersetzungen mit Verbraucherinnen nicht teilnimmt.


2.    Maßnahmen in Bezug auf die COVID-19-Pandemie und ähnlich ansteckende Krankheiten


2.1.    Sicherheits- und Gesundheitskontrollen bei Einlass / Ausschluss von der Veranstaltung

2.1.1.    FKP Scorpio behält sich vor, im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie und ähnlich ansteckende Krankheiten im angemessenen Umfang die Übermittlung bzw. Angabe personenbezogener Daten zur Infektionsprävention sowie zur Kontaktverfolgung, den Nachweis über die Durchführung angemessener Infektionsschutzmaßnahmen (Testungen und/oder Immunisierungsnachweise) sowie die Mitwirkung an angemessen Gesundheitskontrollen (z.B. Temperaturmessungen) zu verlangen.

2.1.2.    FKP Scorpio ist berechtigt, Besucherinnen den Zutritt zu einer Veranstaltung zu verweigern sowie Besucherinnen vom weiteren Verbleib bei einer Veranstaltung auszuschließen, wenn die Besucherin:

a.    von FKP Scorpio auf Basis der vorstehenden Ziffer 2.1.1. verlangte personenbezogene Daten, insbesondere von Gesundheitsdaten (hierzu können insb. gehören Vor- und Familienname, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Erklärungen zum aktuellen Gesundheitszustand in Bezug auf COVID 19 bzw. die jeweilige ähnliche ansteckende Krankheit, und Aufenthalt in sog. Risiko- oder Virusvariantengebieten) vor dem Beginn der jeweiligen Veranstaltung nicht mitteilt; FKP Scorpio ist – unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Datenschutzrechts – berechtigt, diese Daten an die zuständigen Behörden (z.B. Gesundheitsbehörden) zu übermitteln; oder

b.    keinen Nachweis über die Durchführung von auf Basis der vorstehenden Ziffer 2.1.1. verlangter Infektionsschutzmaßnahmen, wie z.B. einen tagesaktuellen negativen Test auf das Coronavirus oder einen geeigneten Immunisierungsnachweis (z.B. Nachweis einer abgeschlossenen Impfreihe oder einer vollständig ausgeheilten Infektion mit dem Coronavirus einschließlich ggf. erforderlicher Nachimpfungen) als auch ggf. beides (d.h. negatives Testergebnis und Immunisierungsnachweis), vorlegt; oder

c.    sich in den letzten zwei Wochen vor dem Beginn der jeweiligen Veranstaltung mit dem Coronavirus infiziert hat, mit einer Infizierten Kontakt hatte oder sich in einem Risiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten hat und nicht nachweislich die gesetzlich oder behördlich angeordneten oder sonst für eine Infektionsprävention erforderlichen Maßnahmen (z.B. Quarantäne, Testungen) eingehalten hat; oder

d.    eine erhöhte Körpertemperatur, Atemwegssymptome, Einschränkungen des Geruchs- und Geschmackssinns oder sonstige typische Zeichen einer Infektion mit dem Coronavirus aufweist, die vernünftigerweise darauf schließen lassen, dass von der Besucherin ein Gesundheitsrisiko ausgeht; oder

e.    sich weigert, ihre Körpertemperatur messen zu lassen, oder die Teilnahme an anderen angemessenen Gesundheitskontrollen verweigert;
sofern die Verweigerung des Zutritts zum bzw. der Ausschluss von der Veranstaltung nicht im Einzelfall unverhältnismäßig ist und die Maßnahmen unter den obigen Buchstaben a. bis e. nach der vorzunehmenden Prognose im Hinblick auf die von der COVID-19-Pandemie oder von der ähnlich ansteckendenden Krankheit ausgehenden Gesundheitsgefahren nicht unangemessen erscheinen.

2.1.3.    Macht FKP Scorpio von einem Recht nach vorstehender Ziffer 2.1.2. Gebrauch, ist ein Anspruch auf (erneuten) Einlass ebenso wie auf Rückerstattung des Ticketpreises ausgeschlossen.


2.2.    Präventionsmaßnahmen und Anordnungen während der Veranstaltung

2.2.1.    FKP Scorpio ist berechtigt, weitere angemessene Präventionsmaßnahmen anordnen, Mitwirkungshandlungen verlangen und Verhaltensregeln vorzuschreiben, insbesondere um gesundheitsbezogenen Erfordernissen zu entsprechen. FKP Scorpio ist z.B. berechtigt, anzuordnen:

a.    Tragen von medizinischen Mund-Nase-Bedeckungen (z.B. FFP2-Masken) vor und innerhalb der Veranstaltungsstätte;

b.    Einhaltung von Hygieneregeln (z.B. Abstandsgebote, Desinfektionsmaßnahmen) und Befolgen eines Schutz- und/oder Hygienekonzepts;

c.    Mitwirkung an Prüf- und Sicherheitsmaßnahmen, z.B. Messung der Körpertemperatur oder Teilnahme an Schnelltests zum Nachweis bzw. Ausschluss von infektiösen Krankheiten (z.B. COVID-19 und ähnlich ansteckende Krankheiten);

d.    Vorlage von sonstigen Belegen und Nachweisen, die aus sicherheits- oder gesundheitsbezogenen Aspekten angemessen sind.

2.2.2.    Die Besucherinnen haben den Anordnungen von FKP Scorpio sowie den diesbezüglichen Anweisungen des Ordnungsdienstes Folge zu leisten. FKP Scorpio ist berechtigt, den Besuch der jeweiligen Veranstaltung oder den Verbleib auf dem Festivalgelände davon abhängig machen, dass ihre Anordnungen und Anweisungen befolgt werden, sofern die Verweigerung des Zutritts zum bzw. der Ausschluss vom Festivalgelände nicht im Einzelfall unverhältnismäßig ist und die Maßnahmen unter den obigen der vorstehenden Ziffer 2.2.1. nach der vorzunehmenden Prognose im Hinblick auf die von der COVID-19-Pandemie ausgehenden Gesundheitsgefahren nicht unangemessen erscheinen.

2.2.3.    Macht FKP Scorpio von ihrem Recht nach vorstehender Ziffer 2.2.2. Gebrauch, ist ein Anspruch auf (erneuten) Einlass ebenso wie auf Rückerstattung des Ticketpreises ausgeschlossen.

 

2.3.    Verbleibende Infektionsrisiken

FKP Scorpio weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller angemessenen Hygienemaßnahmen eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.


Teil C    Bestimmungen für Unterkunftstickets


1.    Angebot und Vertragsschluss

Unterkünfte sind verfügbar, solange der Vorrat reicht. Für mögliche Falschangaben auf der Webseite wird keine Haftung übernommen. Nachträgliche Änderungen bleiben vorbehalten. Mündlich, fernmündlich oder per E-Mail erteilte Informationen zu dem Angebot auf der Webseite stellen lediglich unverbindliche Auskünfte dar. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages über die Miete einer Unterkunft ist nur das Unterkunftsticket, welches – als Annahme des von der Kundin abgegeben Angebot zum Abschluss eines Vertrages – per Post oder E-Mail zugesandt wird.

 

2.    Tickets und Mietdauer

Das per Post oder E-Mail versandte Unterkunftsticket stellt die Einlassberechtigung zu den Unterkünften dar. Die Schlüssel zu der vermieteten Unterkunft sowie die Einlassberechtigungen sind zur Abholung an der Rezeption der Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG zu Beginn des jeweiligen Festivals hinterlegt.
Die Unterkunft – Apartment, Bungalow oder Hotelzimmer – wird für zwei Übernachtungen überlassen. Am Anreisetag ist sie ab 15 Uhr beziehfertig, am Abreisetag bis 12 Uhr zu räumen und der Schlüssel bis zu diesem Zeitpunkt zurückzugeben. Im Einzelfall kann ggf. auf Anfrage eine Verlängerung bis 14 Uhr eingeräumt werden.

 

3.    Nutzung und Inventar

Unterkünfte werden mit vollständigem Inventar gemäß Inventarverzeichnis und einmaliger Wäscheausstattung vermietet. Das Inventar ist pfleglich zu behandeln. Während der Mietzeit entstandene Schäden sind durch die Mieterin zum Selbstkostenpreis zu ersetzen, unabhängig von ihrem Verschulden. Die Mieterin haftet in gleicher Weise für Schäden, die von mitreisenden Personen verursacht werden.

Bestellungen für Leihgegenstände werden unverbindlich entgegengenommen. Die Preise für Leihgegenstände ergeben sich aus den jeweils gültigen Preislisten. Einen Anspruch hierauf gibt es nicht.

Der Zustand der Unterkunft sowie des Inventars sind von der Mieterin sofort nach dem Check-In zu prüfen. Rügt die Mieterin etwaige Mängel der Unterkunft und/oder des Inventars (inkl. fehlendes Inventar) nicht unverzüglich, spätestens aber 30 Minuten nach dem Check-In, gelten Zustand der Unterkunft und des Inventars (inkl. etwaig fehlendes Inventar) als vertragsgemäß anerkannt.

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Ausnahmen können auf Anfrage bei einigen Unterkunftstypen gemacht werden.

 

4.    Nachtruhe / Ruhestörungen

Während des Festivals gilt Nachtruhe in allen Unterkünften, Hotelzimmern und öffentlichen Wegen des gesamten Ferien- und Freizeitparks zwischen 1:00 Uhr und 8:00 Uhr. Ausgenommen hiervon sind die Veranstaltungsflächen im Rahmen des (offiziellen) Festivalprogramms. 

Eventuelle Nachtruhestörungen durch andere Festivalgäste berechtigen nicht zur Reduktion des Unterkunftspreises. Gleiches gilt für Übungen auf dem naheliegenden Truppenübungsplatz Putlos oder durch musikalische Darbietungen im Rahmen des (offiziellen) Festivalprogramms an den dafür vorgesehenen Stellen.

 

5.    Rücktritt von Unterkunftstickets, die zu einem Festivalpass hinzugebucht wurden

Die Mieterin kann jederzeit vor dem Veranstaltungsbeginn von dem Kauf eines Unterkunftstickets, das zu einem Festivalpass hinzugebucht wurde, zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Vermieterin zu erklären, wobei die Mieterin eindeutig erklären muss, ob sie von dem Erwerb des Festivalpasses und des Unterkunftstickets oder nur von dem Erwerb des Unterkunftstickets zurücktritt. Der Mieterin wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) zu erklären.

Tritt die Mieterin gemäß dem vorstehenden Absatz sowohl hinsichtlich des Festivalpasses als auch hinsichtlich des hinzugebuchten Unterkunftstickets zurück, verliert die Vermieterin ihren Anspruch auf den Preis für den Festivalpass und das Unterkunftsticket. Tritt die Mieterin nur hinsichtlich des Unterkunftstickets zurück, verliert die Vermieterin nur ihren Anspruch auf den Preis für das Unterkunftsticket.

In beiden Fällen kann die Vermieterin statt des jeweiligen Preises eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Vermieterin kann keine Entschädigung verlangen, wenn sie den Rücktritt zu vertreten hat oder wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Veranstaltung oder die Beförderung von Personen an den Veranstaltungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Vermieterin unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Die Vermieterin macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Höhe der angemessenen Entschädigung zu pauschalieren. Die nachfolgenden Entschädigungspauschalen bestimmen sich nach dem Preis für das Unterkunftsticket abzüglich des Werts der von der Vermieterin ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was die Vermieterin durch anderweitige Verwendung der Leistungen erwirbt. Die Pauschalen berücksichtigen zudem den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Veranstaltungsbeginn. Die Herleitung der Höhe der Entschädigung ist auf von der Vermieterin auf Verlangen der Mieterin zu begründen.

Es gelten für den Fall, dass die mietende Person sowohl hinsichtlich des Festivalpasses als auch hinsichtlich des hinzugebuchten Unterkunftstickets den Rücktritt erklärt, die folgenden Entschädigungspauschalen:

a.    Unterkunftsticket

Bei Rücktrittserklärung
•    bis zum 30. Kalendertag vor Festivalbeginn: 20%,
•    vom 29. bis 15. Kalendertag vor Festivalbeginn: 60%,
•    vom 14. bis 3. Kalendertag vor Festivalbeginn: 80%,
•    ab dem 2. Kalendertag vor bis zum Tag des Festivalbeginns: 95%.

b.    Festivalpass

Der Preis des miterworbenen Festivalpasses bleibt bei der Berechnung der vorstehenden Entschädigungspauschalen unberücksichtigt. Die Mieterin eine Entschädigung in voller Höhe des Preises für den Festivalpass zu zahlen.
Es gelten für den Fall, dass die Mieterin nur von dem Unterkunftsticket zurücktritt, allein die unter dem obigen Buchstaben a. geregelten Entschädigungspauschalen. Für den Festivalpass ist in diesem Falle keine Entschädigung zu leisten; der Festivalpass hat weiter Gültigkeit.

Der Mieterin bleibt in allen Fällen der Nachweis gestattet, dass die der Vermieterin zustehende angemessene Entschädigung wesentlich geringer ist als die von der Vermieterin geforderte Pauschale.

Die Vermieterin behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit sie nachweisen kann, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die Vermieterin verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Leistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.

 

6.    Rücktritt, wenn nur ein Unterkunftsticket erworben wurde

Ein Rücktritt einer Mieterin, die das Unterkunftsticket ohne einen Festivalpass erworben hat, ist jederzeit vor dem Veranstaltungsbeginn möglich. Es gelten für diesen Fall die Regelungen für einen Rücktritt von einem Unterkunftsticket, welches zu einem Festivalpass hinzugebucht wurde, gemäß der vorstehenden Ziffer 5 entsprechend.


7.    Absage durch die Vermieterin

Die Vermieterin behält sich das Recht auf eine Absage bis 14 Kalendertage vor Beginn des Mietzeitraums vor, wenn nicht ausreichend Buchungen eingegangen sind. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet.

 

Stand: 28. April 2023